Freitag, 31. August 2018

Telio – Update; Beweisbeschluss des LG Kiel vom 31.08.2018 zur Gefangenentelefonie




Am 31.08.2018 wurde in einem Rechtsstreit gegen das Land Schleswig-Holstein ein Beweisbeschluss verkündet.

Das Gericht hat beschlossen, einen Sachverständigen  mit einem Gutachten zur Angemessenheit der dem Kläger in einem näher bestimmten Zeitraum in Rechnung gestellten Telefongebühren zu beauftragen.

Für das Gericht ist von Interesse, wie die Telefongebührenhöhe bzw. -struktur in dem näher bestimmten Zeitraum außerhalb der JVA waren.

Das Gericht meint der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entnehmen zu können, dass eine Umlage der Kosten, die mit dem Mehraufwand einer Telefonie durch Gefangene (Bereithaltung, Sperrung, Überwachung) verbunden sind, möglicherweise auf Gefangene umgelegt werden können.

Vor dem Hintergrund, dass auch die Sicherungskosten einer JVA nicht auf deren Inhaftierte umgelegt werden, soll nach diesseitiger Beurteilung  - selbst wenn man dem Veranlassungsprinzip Raum gibt - die Grenze der Zumutbarkeit vor dem Hintergrund des Sozialisierungsgebotes (Art. 2 i.V.m Art. 1 GG)  und der Förderung des Kontaktes zur Familie  (Art. 6 GG) Beachtung finden.

Sofern das Gericht vor diesem Hintergrund einen Aufschlag auf die für angemessen gehaltenen Gebühren externer Anbieter ausurteilen sollte, wäre diese Frage nach diesseitigem Dafürhalten dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen.

Der zu berufene Gutachter soll nach Auffassung des Gerichts im vorliegenden Fall auch die Kosten anderer Anbieter von Gefangenentelefonie für den Vergleichszeitraum ermitteln.

Dieser Erwägung liegt wohl die Überlegung zugrunde, ob überhaupt eine Amtspflichtverletzung angenommen werden kann.

Sie geht nach diesseitiger Beurteilung insoweit fehl, als eine solche Amtspflichtverletzung. insbesondere auch bereits durch die Dauer der Vertragsbindung an einen Anbieter angenommen werden könnte.

Das Gericht hat im Rahmen der heutigen Verkündung aber auch deutlich gemacht, dass etwaige besondere Nachteile, die ein Vertrag mit einem Telefonanbieter vor sieht, nicht an Inhaftierte durchgereicht werden können.

Es bleibt weiterhin spannend!

Freitag, 10. August 2018


Ein Erlebnisbericht über die Zellenausstattung und den Tagesablauf  im Abschiebezentrum der JVA Hannover Langenhagen nach den hierher am 09.08.2018 getätigten Angaben. 
Teil 1
Für deren Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

Es gibt in der durch meinen Mandanten bezogenen Zelle kaum Mobiliar. Es gibt in den Zellen allgemein kein Waschbecken und keine  Toilette.

Diese Sanitäreinrichtungen sind nur über den Flur erreichbar.

Die Haftraumtür ist die meiste Zeit verschlossen.

Möchte ein Untergebrachter etwa nachts auf Toilette, muss er auf die Zellenklingel, die sogenannte Fahne, drücken.

Mit Glück wird,  so denn der Flur und das WC frei ist, die Tür elektronisch entriegelt. Sodann kann man sich über den videoüberwachten, ca. 6 x 1,5 m großen, Flur zum  WC-Bereich begeben.

Dort stehen für bis zu ca. 20 Personen 2 Waschbecken und 2 Toiletten zur Verfügung.

Mein Mandant hat das Glück, dass er den ca. 10 qm großen Haftraum alleine belegen kann, auch wenn dieser mit 3 Betten ausgestattet ist.

Andere Hafträume sind mit bis zu 4 Betten eingerichtet und mit 2 bis 4 Inhaftierten belegt.

Frische Luft ist nur während des Hofgangs von ca. 15.00 bis 16.00 Uhr auf einem ca. 10 m x 20 m großen Innenhof aufzutanken.

Die Wände des Haftraums meines Mandanten scheinen teilweise mit Kot verschmiert zu sein. Der Raum stinkt bestialisch nach Urin, Schweiß und Zigarettenrauch. Der Würgereiz war anfänglich nur schwer zu unterdrücken.

In etwa 30 m Entfernung verläuft eine Start- bzw. Landebann des Flughafens Langenhagen.

Der Lärm der Flugzeugturbinen ist derart erheblich, dass mein Mandant das  Gefühl hat, direkt auf dem Rollfeld neben einer laufenden Maschine unterbracht zu sein.

Ein Durchschlafen ist insoweit nur für wenige Stunden möglich. Effektive Lärmschutzeinrichtungen sind nicht vorhanden.

Das Gelände ist wie in Strafhaft umzäunt.

Zur „Lebendkontrolle“ wird der Haftraum kurz vor 7.00 Uhr durch 2 Beamte betreten.

Mit einem feilenähnlichen Gegenstand klimpert einer von diesen über die Metallstäbe des vergitterten Fensters.

Um 7.00 Uhr morgens haben sich die Untergebrachten sodann im Flur vor ihren Haftraumtüren in einer Reihe aufzustellen.  Sie werden sodann zu einer weiteren Station zur Essensausgabe geführt.

Dass Frühstück besteht aus 4 Scheiben Toast- Weißbrot, 2 Portionspackungen Margarine und 2 Portionspackungen Marmelade.

Ferner  besteht die Auswahl zwischen Schwarz- und Kräutertee. 2 Teebeutel und  2 Portionspackungen mit 2 Einheiten Süßstoff dürfen mitgenommen werden.

Dazu gibt es heiß Wasser für den Tee. Mehr gibt es nicht.

Das Frühstück ist sodann  auf dem Bett im Haftraum einzunehmen.

Für ca. 60 bis 90 Min wird der Sanitärraum für dessen Reinigung sodann gesperrt. Keiner darf während dieser Zeit auf Toilette.

Sodann wird die Zellentür wieder geöffnet und man darf sich auch auf dem kleinen Flur bis ca. 12.30 h bewegen.

Die Gruppe der derzeitigen Abschiebehäftlinge setzt sich derzeit überwiegend aus Albanern, sodann aus Arabern, Marokkanern und Syrern zusammen. Auch ein Serbe und ein Türke ist unter diesen.

Teilweise warten diese überwiegend jungen Männer im Alter zwischen  ca. 20 bis 25 Jahre, von Ausnahmen abgesehen, schon seit Monaten auf ihre Abschiebung.

Nach dem Einschluss um ca. 12.30 ist ab ca. 15.00 Hofgang.

Dieser wird um ca. 14.50 h über die Zellenlautsprecher angekündigt.

Für diesen wird jeder sodann einzeln vor dem Verlassen des Flures aufgerufen und komplett durchsucht. Hände sind von oben und unten vorzuzeigen.

Der Mund ist zu öffnen. Die Zunge ist zur Kontrolle herauszustrecken.

Entsprechend wird nach dem Hofgang verfahren.

Mit erhobenen Armen und breitbeinig haben sich die Untergebrachten vor Verlassen des Hofes an die Wand zu stellen. Sodann werden sie erneut körperlich durchsucht. Die Hände sind entsprechend vorzuzeigen. Der Mund ist wieder zu öffnen. Die Zunge ist erneut herauszustrecken.

Auf ihren  Zellen dürfen die Untergebrachten kein Papier und keine Stifte haben.

Sofern jemand etwas schreiben bzw. einen Anwalt beauftragen möchte, kann dies nur nach Antrag unter Aufsicht der Beamten geschehen.

Die diesseits unter dem 08.08.2018 und den 09.08.2018 auf den Weg gegebene Briefpost wurde bis zum Freitag, den 10.08.2018 meinem Mandanten noch nicht übermittelt.

Ein Fax vom 08.08.2018 erhielt ich jedoch postwendet durch meinen Mandanten unterschrieben am 09.08.2018 über die JVA zurück.

Am Tag der Aufnahme wurde er einer Ärztin vorgestellt. Entgegen den negativen Erfahrungen meines Mandanten in der JVA Hamburg Fuhlsbüttel, kam es zu einer grünlicheren Untersuchung.

Mein Mandant brachte bereits beim Anstaltsarzt der  JVA Hamburg Fuhlsbüttel vor Wochen vor, unter Herzbeschwerden zu leiden. Es erfolgte weder die Erstellung eines EKGs noch die Untersuchung durch bildgebende Verfahren.

Ihm wurde lediglich eine Schmerzsalbe verordnet.

Durch die Ärztin in Langenhagen wurden festgestellt, dass sein Herz zeitweilig aussetzt bzw. nicht gleichmäßig schlägt.

Der Untergebrachte ist 43 Jahre alt. Dass dessen Vater bereits mit 42 Jahren seinen ersten Herzinfarkt erlitt, wurde bis dato nicht ärztlicherseits gewürdigt.

Der Blutdruck des Untergebrachten war ebenfalls viel zu hoch. Eine weitere Abklärung soll innerhalb der nächsten Tage erfolgen, da diese in den Räumlichkeiten in Abschiebezentrum Langenhagen nicht möglich ist.

Für meinen Mandanten stellen sich die Herzaussetzer wie der  Ausfall eines Motorzylinders dar.

Dabei hat er ein Beklemmungsgefühl und zeitweilig Todesangst.

Zahnpasta und Zahnbürste scheinen ebenfalls im Abschiebereich der JVA Hannover Langenhagen rar zu sein. Erst auf mehrfaches drängen wurden ihm diese Hygieneutensilien ausgehändigt.

Es besteht zwar die Möglichkeit, täglich mit etwa 6 Untergebrachten gleichzeitig für ca. 10 Min. zu duschen. Danach muss man jedoch wieder in seine getragene Kleidung schlüpfen, da keine Wechselwäsche zur Verfügung steht und diese nur 1 zu 1 nach Ablauf von einer Woche ausgetauscht werden kann.

Der Zustand der wenigen „Lumpen“ wird als teils noch verdreckt und stark verschlissen beschrieben.

Der in der Kleidung haftende Körpergeruch wird von allen Untergebrachten als unangenehm beschrieben.

Als menschenwürdig können diese Bedingungen aus hiesiger Sicht zumindest nicht beschrieben werden.

Donnerstag, 9. August 2018


Zoll und Bargeld - der teure Grenzübertritt
Der Schwellenwert, ab dem die Anzeigepflicht greift,  wurde in Anpassung an die EU-Regelung auf 10.000 Euro abgesenkt. 
Kurz: Alleine schon, um keine empfindliche Geldbuße von teilweise bis zu 25% des Betrags von über 10.000,00 € zu zahlen, sollten Sie auch ohne Nachfrage des Zolls derartige Beträge vor Grenzübertritt immer anzeigen. Im  Übrigen empfiehlt es sich, die Nutzung von Bargeld auf ein Minimum zu beschränken, um sich nicht des Verdachts der Geldwäsche auszusetzen.

Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht stellt im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1 Million Euro bewehrt ist.
Abwendung des Fahrverbots durch Erhöhung der Geldbuße?
In vielen Fällen kann dies gelingen, wenn anderenfalls existenzgefährdende Nachteile drohen. Dies bedarf einer umfassenden Darlegung ihrer beruflichen Situation sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse. Anwaltlicher Rat kann sich in diesem Zusammenhang schnell bezahlt machen.

Mittwoch, 8. August 2018


Das Mutter-Kind-Haus der JVA Vechta ist eine von neun Einrichtungen für Mütter mit Kindern in Haft im gesamten Bundesgebiet. Insgesamt stehen nur 90-100 solcher Haftplätze in Deutschland zur Verfügung.

Aufgrund der begrenzten Ressourcen und des Antragsaufwandes, insbesondere im Hinblick auf die Kostenübernahme für die Versorgung des Kindes – empfiehlt sich die Beiziehung anwaltlicher Unterstützung.

Meine Mandantin war von der positiven Atmosphäre der JVA sehr angenehm überrascht.

Sie hat für sich und ihr Kind 2 Zimmer, die als Durchgangszimmer konzipiert sind und eine gute Versorgung des Kindes mit Wickeltisch und erforderlichem Stauraum für den täglichen Bedarf ermöglichen.

Ihr Freund und Kindesvater konnte sie im Rahmen der Aufnahme begleiten. Bereits nach 2 Wochen soll auch die Nutzung des eigenen Handys möglich sein.

 Im Vergleich zu den Vollzugsverhältnissen in  Hamburg und  Schleswig-Holstein dürfte diese Einrichtung den gesetzlichen Vorstellungen eines Strafvollzugs des 21. Jahrhunderts nach vorläufiger Einschätzung sehr nahe kommen. Ein Grund mehr, auf die Verbesserung der Vollzugsbedingungen im hohen Norden hinzuwirken.

Im Anschluss an eine Freiheitsstrafe kann Führungsaufsicht angeordnet werden. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen" wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2011 (§ 68b StGB) die Möglichkeit der Totalüberwachung mittels elektronischer Fußfessel geschaffen. Die technische Umsetzung ist im Gesetz nicht näher bestimmt.

Insbesondere in Hessen wird mittels elektronischer Fußfessel jede Bewegung des Betroffenen minutiös überwacht, sofern diese angeordnet ist.

Die Fußfessel soll keine allergischen Reaktionen auslösen können.

Hier wurde  nunmehr ein Fall bekannt, wo diese Fessel Ursache für Gewebeverletzungen sein soll, die auf eine allergische Reaktion hindeuten könnten.

Betroffene, die Opfer ähnlicher Beeinträchtigungen sind, mögen sich gern an mich wenden.

Mittwoch, 1. August 2018

Hitze, Dreck und Stromausfall in der JVA Lübeck


Liebe Leser,

die Zustände in der JVA Lübeck sind weiterhin desaströs.

Auf der Station E1 beispielsweise bestand am letzten Freitag sowie am Samstag nach dem hierher übermittelten Sachverhalt wieder Einschluss. Bei einer Zellentemperatur von ca. 30 bic 32 C° mussten die Inhaftierten in ihren Hafträumen wegen angeblichen Personalmangels verharren.



Der Strom wurde wiederholt ohne vorherige Ankündigung auf der Station E1 abgestellt.

Auch wurde keine Verlängerungskabel zur Station E2 gelegt. Dies wäre technisch und baulich möglich gewesen.

Damit konnten die Kühlboxen auf den Hafträumen nicht mehr kühlen. Die erworbenen Produkte tauten an bzw. drohen zu verderben. Ein böses Erwachen für die Inhaftierten, die Nachmittags erst von der Arbeit kommen.



Die Küche auf der Station E1 wurde herausgerissen. Kacheln wurde abgeschlagen. Baustaub breitete sich in den Zellen der Station E1 aus. Aufgrund diverser Verfahren vor dem Landgericht Lübeck sollte unstreitig sein, dass der Putz im E-Haus zumindest teilweise mit Asbest kontaminiert ist. Ob bzw. in welchem Umfang durch diese erneuten Arbeiten Asbest freigesetzt wurde, entzieht sich der diesseitigen Kenntnis. Eine Staubbarriere zum Arbeitsbereich wäre in jedem Fall geboten gewesen. Gegenwärtig verstauben einige Hafträume.

Der Zustand ist daher für einige Inhaftierte unerträglich.

Erst wenn die Sonne jeden Tag scheint, lernen wir auch die Regentage zu schätzen.

Ähnlich Verhält es sich mit der Verteilung von Gütern, dem Stigma arm oder reich.

Max Wandermann hat über Jahre in Großstädten wie Berlin oder Paris musiziert. Er weiß, wie sich die "Platte" anfühlt. Er kennt zugige Brücken und leere Mägen.  Seine Lieder sind daher authentisch.

Konflikte mit den Rechtssystemen blieben nicht aus. Seinen Gefühlen hat er versucht in der Haft Ausdruck zu geben. Musikalische Impressionen finden Sie ab heute auf meiner Hompepage unter:


Sie möchten mehr über Max Wandermann erfahren?

Rufen Sie ihn gern an: 0173 21 33 870

Rechtlicher Hinweis: Max Wandermann ist nicht in der Kanzlei Königsweg tätig und kann keine Erklärungen für diese abgeben.