Donnerstag, 9. August 2018


Zoll und Bargeld - der teure Grenzübertritt
Der Schwellenwert, ab dem die Anzeigepflicht greift,  wurde in Anpassung an die EU-Regelung auf 10.000 Euro abgesenkt. 
Kurz: Alleine schon, um keine empfindliche Geldbuße von teilweise bis zu 25% des Betrags von über 10.000,00 € zu zahlen, sollten Sie auch ohne Nachfrage des Zolls derartige Beträge vor Grenzübertritt immer anzeigen. Im  Übrigen empfiehlt es sich, die Nutzung von Bargeld auf ein Minimum zu beschränken, um sich nicht des Verdachts der Geldwäsche auszusetzen.

Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht stellt im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1 Million Euro bewehrt ist.

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