Freitag, 10. August 2018


Ein Erlebnisbericht über die Zellenausstattung und den Tagesablauf  im Abschiebezentrum der JVA Hannover Langenhagen nach den hierher am 09.08.2018 getätigten Angaben. 
Teil 1
Für deren Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

Es gibt in der durch meinen Mandanten bezogenen Zelle kaum Mobiliar. Es gibt in den Zellen allgemein kein Waschbecken und keine  Toilette.

Diese Sanitäreinrichtungen sind nur über den Flur erreichbar.

Die Haftraumtür ist die meiste Zeit verschlossen.

Möchte ein Untergebrachter etwa nachts auf Toilette, muss er auf die Zellenklingel, die sogenannte Fahne, drücken.

Mit Glück wird,  so denn der Flur und das WC frei ist, die Tür elektronisch entriegelt. Sodann kann man sich über den videoüberwachten, ca. 6 x 1,5 m großen, Flur zum  WC-Bereich begeben.

Dort stehen für bis zu ca. 20 Personen 2 Waschbecken und 2 Toiletten zur Verfügung.

Mein Mandant hat das Glück, dass er den ca. 10 qm großen Haftraum alleine belegen kann, auch wenn dieser mit 3 Betten ausgestattet ist.

Andere Hafträume sind mit bis zu 4 Betten eingerichtet und mit 2 bis 4 Inhaftierten belegt.

Frische Luft ist nur während des Hofgangs von ca. 15.00 bis 16.00 Uhr auf einem ca. 10 m x 20 m großen Innenhof aufzutanken.

Die Wände des Haftraums meines Mandanten scheinen teilweise mit Kot verschmiert zu sein. Der Raum stinkt bestialisch nach Urin, Schweiß und Zigarettenrauch. Der Würgereiz war anfänglich nur schwer zu unterdrücken.

In etwa 30 m Entfernung verläuft eine Start- bzw. Landebann des Flughafens Langenhagen.

Der Lärm der Flugzeugturbinen ist derart erheblich, dass mein Mandant das  Gefühl hat, direkt auf dem Rollfeld neben einer laufenden Maschine unterbracht zu sein.

Ein Durchschlafen ist insoweit nur für wenige Stunden möglich. Effektive Lärmschutzeinrichtungen sind nicht vorhanden.

Das Gelände ist wie in Strafhaft umzäunt.

Zur „Lebendkontrolle“ wird der Haftraum kurz vor 7.00 Uhr durch 2 Beamte betreten.

Mit einem feilenähnlichen Gegenstand klimpert einer von diesen über die Metallstäbe des vergitterten Fensters.

Um 7.00 Uhr morgens haben sich die Untergebrachten sodann im Flur vor ihren Haftraumtüren in einer Reihe aufzustellen.  Sie werden sodann zu einer weiteren Station zur Essensausgabe geführt.

Dass Frühstück besteht aus 4 Scheiben Toast- Weißbrot, 2 Portionspackungen Margarine und 2 Portionspackungen Marmelade.

Ferner  besteht die Auswahl zwischen Schwarz- und Kräutertee. 2 Teebeutel und  2 Portionspackungen mit 2 Einheiten Süßstoff dürfen mitgenommen werden.

Dazu gibt es heiß Wasser für den Tee. Mehr gibt es nicht.

Das Frühstück ist sodann  auf dem Bett im Haftraum einzunehmen.

Für ca. 60 bis 90 Min wird der Sanitärraum für dessen Reinigung sodann gesperrt. Keiner darf während dieser Zeit auf Toilette.

Sodann wird die Zellentür wieder geöffnet und man darf sich auch auf dem kleinen Flur bis ca. 12.30 h bewegen.

Die Gruppe der derzeitigen Abschiebehäftlinge setzt sich derzeit überwiegend aus Albanern, sodann aus Arabern, Marokkanern und Syrern zusammen. Auch ein Serbe und ein Türke ist unter diesen.

Teilweise warten diese überwiegend jungen Männer im Alter zwischen  ca. 20 bis 25 Jahre, von Ausnahmen abgesehen, schon seit Monaten auf ihre Abschiebung.

Nach dem Einschluss um ca. 12.30 ist ab ca. 15.00 Hofgang.

Dieser wird um ca. 14.50 h über die Zellenlautsprecher angekündigt.

Für diesen wird jeder sodann einzeln vor dem Verlassen des Flures aufgerufen und komplett durchsucht. Hände sind von oben und unten vorzuzeigen.

Der Mund ist zu öffnen. Die Zunge ist zur Kontrolle herauszustrecken.

Entsprechend wird nach dem Hofgang verfahren.

Mit erhobenen Armen und breitbeinig haben sich die Untergebrachten vor Verlassen des Hofes an die Wand zu stellen. Sodann werden sie erneut körperlich durchsucht. Die Hände sind entsprechend vorzuzeigen. Der Mund ist wieder zu öffnen. Die Zunge ist erneut herauszustrecken.

Auf ihren  Zellen dürfen die Untergebrachten kein Papier und keine Stifte haben.

Sofern jemand etwas schreiben bzw. einen Anwalt beauftragen möchte, kann dies nur nach Antrag unter Aufsicht der Beamten geschehen.

Die diesseits unter dem 08.08.2018 und den 09.08.2018 auf den Weg gegebene Briefpost wurde bis zum Freitag, den 10.08.2018 meinem Mandanten noch nicht übermittelt.

Ein Fax vom 08.08.2018 erhielt ich jedoch postwendet durch meinen Mandanten unterschrieben am 09.08.2018 über die JVA zurück.

Am Tag der Aufnahme wurde er einer Ärztin vorgestellt. Entgegen den negativen Erfahrungen meines Mandanten in der JVA Hamburg Fuhlsbüttel, kam es zu einer grünlicheren Untersuchung.

Mein Mandant brachte bereits beim Anstaltsarzt der  JVA Hamburg Fuhlsbüttel vor Wochen vor, unter Herzbeschwerden zu leiden. Es erfolgte weder die Erstellung eines EKGs noch die Untersuchung durch bildgebende Verfahren.

Ihm wurde lediglich eine Schmerzsalbe verordnet.

Durch die Ärztin in Langenhagen wurden festgestellt, dass sein Herz zeitweilig aussetzt bzw. nicht gleichmäßig schlägt.

Der Untergebrachte ist 43 Jahre alt. Dass dessen Vater bereits mit 42 Jahren seinen ersten Herzinfarkt erlitt, wurde bis dato nicht ärztlicherseits gewürdigt.

Der Blutdruck des Untergebrachten war ebenfalls viel zu hoch. Eine weitere Abklärung soll innerhalb der nächsten Tage erfolgen, da diese in den Räumlichkeiten in Abschiebezentrum Langenhagen nicht möglich ist.

Für meinen Mandanten stellen sich die Herzaussetzer wie der  Ausfall eines Motorzylinders dar.

Dabei hat er ein Beklemmungsgefühl und zeitweilig Todesangst.

Zahnpasta und Zahnbürste scheinen ebenfalls im Abschiebereich der JVA Hannover Langenhagen rar zu sein. Erst auf mehrfaches drängen wurden ihm diese Hygieneutensilien ausgehändigt.

Es besteht zwar die Möglichkeit, täglich mit etwa 6 Untergebrachten gleichzeitig für ca. 10 Min. zu duschen. Danach muss man jedoch wieder in seine getragene Kleidung schlüpfen, da keine Wechselwäsche zur Verfügung steht und diese nur 1 zu 1 nach Ablauf von einer Woche ausgetauscht werden kann.

Der Zustand der wenigen „Lumpen“ wird als teils noch verdreckt und stark verschlissen beschrieben.

Der in der Kleidung haftende Körpergeruch wird von allen Untergebrachten als unangenehm beschrieben.

Als menschenwürdig können diese Bedingungen aus hiesiger Sicht zumindest nicht beschrieben werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen