Am 31.08.2018 wurde in einem Rechtsstreit gegen das Land
Schleswig-Holstein ein Beweisbeschluss verkündet.
Das Gericht hat beschlossen, einen Sachverständigen mit einem Gutachten zur Angemessenheit der dem Kläger in einem
näher bestimmten Zeitraum in Rechnung gestellten Telefongebühren zu
beauftragen.
Für das Gericht ist von Interesse, wie die Telefongebührenhöhe
bzw. -struktur in dem näher bestimmten Zeitraum außerhalb der JVA waren.
Das Gericht meint der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts entnehmen zu können, dass eine Umlage der Kosten, die
mit dem Mehraufwand einer Telefonie durch Gefangene (Bereithaltung, Sperrung,
Überwachung) verbunden sind, möglicherweise auf Gefangene umgelegt werden
können.
Vor dem Hintergrund, dass auch die Sicherungskosten einer
JVA nicht auf deren Inhaftierte umgelegt werden, soll nach diesseitiger
Beurteilung - selbst wenn man dem Veranlassungsprinzip
Raum gibt - die Grenze der Zumutbarkeit vor dem Hintergrund des Sozialisierungsgebotes (Art. 2 i.V.m Art. 1 GG) und der Förderung des Kontaktes zur Familie (Art. 6 GG) Beachtung finden.
Sofern das Gericht vor diesem Hintergrund einen Aufschlag
auf die für angemessen gehaltenen Gebühren externer Anbieter ausurteilen
sollte, wäre diese Frage nach diesseitigem Dafürhalten dem
Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen.
Der zu berufene Gutachter soll nach Auffassung des Gerichts
im vorliegenden Fall auch die Kosten anderer Anbieter von Gefangenentelefonie für
den Vergleichszeitraum ermitteln.
Dieser Erwägung liegt wohl die Überlegung zugrunde, ob überhaupt eine
Amtspflichtverletzung angenommen werden kann.
Sie geht nach diesseitiger Beurteilung insoweit fehl, als eine
solche Amtspflichtverletzung. insbesondere auch bereits durch die Dauer der
Vertragsbindung an einen Anbieter angenommen werden könnte.
Das Gericht hat im Rahmen der heutigen Verkündung aber auch
deutlich gemacht, dass etwaige besondere Nachteile, die ein Vertrag mit einem
Telefonanbieter vor sieht, nicht an Inhaftierte durchgereicht werden können.
Es bleibt weiterhin spannend!
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