Im Anschluss an eine Freiheitsstrafe kann
Führungsaufsicht angeordnet werden. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts
der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen" wurde mit Wirkung
zum 1. Januar 2011 (§ 68b StGB) die Möglichkeit der Totalüberwachung mittels
elektronischer Fußfessel geschaffen. Die technische Umsetzung ist im Gesetz
nicht näher bestimmt.
Insbesondere in Hessen wird mittels elektronischer
Fußfessel jede Bewegung des Betroffenen minutiös überwacht, sofern diese
angeordnet ist.
Die Fußfessel soll keine allergischen Reaktionen auslösen
können.
Hier wurde nunmehr
ein Fall bekannt, wo diese Fessel Ursache für Gewebeverletzungen sein soll, die
auf eine allergische Reaktion hindeuten könnten.
Betroffene, die Opfer ähnlicher Beeinträchtigungen sind,
mögen sich gern an mich wenden.
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