Mittwoch, 8. August 2018


Im Anschluss an eine Freiheitsstrafe kann Führungsaufsicht angeordnet werden. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen" wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2011 (§ 68b StGB) die Möglichkeit der Totalüberwachung mittels elektronischer Fußfessel geschaffen. Die technische Umsetzung ist im Gesetz nicht näher bestimmt.

Insbesondere in Hessen wird mittels elektronischer Fußfessel jede Bewegung des Betroffenen minutiös überwacht, sofern diese angeordnet ist.

Die Fußfessel soll keine allergischen Reaktionen auslösen können.

Hier wurde  nunmehr ein Fall bekannt, wo diese Fessel Ursache für Gewebeverletzungen sein soll, die auf eine allergische Reaktion hindeuten könnten.

Betroffene, die Opfer ähnlicher Beeinträchtigungen sind, mögen sich gern an mich wenden.

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